Georg A. Räth
Herr Rechtsanwalt Räth ist spezialisiert auf Bauschadensrecht. Dies umfasst insbesondere Streitigkeiten über Mängel an Gebäuden, deren Ursachen und die Verantwortlichkeit.
Ein reicher Erfahrungsschatz aus jahrzehntelanger akribischer Tätigkeit ist hier von entscheidender Bedeutung. Insbesondere verfügt Herr Rechtsanwalt Räth über umfangreiche technische Spezialkenntnisse.
Herr Rechtsanwalt Räth hat sich in über 40 Jahren im Bereich Immobilien- und Bauschadensrecht spezialisiert.
Werdegang
- Studium: Würzburg & Berlin
- 1. Staatsexamen Berlin
- 2. Staatsexamen OLG Bamberg/Nürnberg
- 1980 - 2016 Wagner & Räth
- Seit 2016: Räth & Seibel Rechtsanwälte
Mandanten
- Architekten
- Bauherren
- Bauunternehmer
- Handwerksbetriebe
- Privatpersonen
Tätigkeitsschwerpunkte
- Bauschadensrecht (Mängel an Gebäuden)
- Straßenbauschäden
- Werkvertragsrecht
- Immobilienrecht/ Baurecht
- Vergaberecht, Bauträgerrecht
Moritz P. Seibel
Herr Rechtsanwalt Seibel bearbeitet im Schwerpunkt zivilrechtliche Fälle.
Er studierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Dipl.-Jur. Univ.) und legte beide Staatsexamina ab.
Werdegang
- Studium JMU Würzburg
- 1. Staatsexamen Würzburg
- 2. Staatsexamen OLG Bamberg/Nürnberg
- 2006–2015: Rechtsanwalt bei Wagner & Räth
- Seit 2016: Räth & Seibel Rechtsanwälte
Mandanten
- Mieter
- Vermieter
- Wohneigentümergemeinschaften
- Verwaltungen
- Firmen
- Privatpersonen
Kanzlei Räth & Seibel
Die Kanzlei Räth & Seibel wurde 2016 gegründet und führt die Tradition der bereits vor über 40 Jahren am gleichen Ort gegründeten Kanzlei Wagner & Räth weiter.
Mit einer ausgewiesenen Spezialisierung auf Baurecht und Immobilienrecht sowie einem breiten Spektrum weiterer Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung aus einer Hand.
Rechtsform & Zulassung
Die Kanzlei Räth & Seibel ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Rechtsanwälte Räth und Seibel sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Freiheit der Advokatur
§ 1 Berufsordnung für Rechtsanwälte
(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.
(2) Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.
(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten.
Diese Grundsätze leiten unser tägliches Handeln. Als unabhängige Anwälte sehen wir es als unsere Pflicht, Ihre Interessen uneingeschränkt und ohne Einflussnahme Dritter zu vertreten.
Unsere Geschichte
Historie der Kanzlei
Gründung Kanzlei Wagner & Räth
Gegründet von Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Wagner. Rechtsanwalt Räth trat wenige Jahre später ein.
Eintritt Rechtsanwalt Seibel
Herr Rechtsanwalt Seibel war von 2006 bis 2015 als angestellter Rechtsanwalt tätig.
Ende der Kanzlei Wagner & Räth
Nach über 30 erfolgreichen Jahren wurde die Kanzlei mit dem Ausscheiden der Kollegin Wagner beendet.
Gründung Kanzlei Räth & Seibel
Am selben Standort in Taunusstein führen Räth & Seibel die bewährte Tradition fort.
