Die Kanzlei

Informationen zur Kanzlei, unseren Anwälten und unserer Geschichte.

Rechtsanwalt Georg A. Räth

Georg A. Räth

Rechtsanwalt, Spezialist für Bauschadensrecht

Herr Rechtsanwalt Räth ist spezialisiert auf Bauschadensrecht. Dies umfasst insbesondere Streitigkeiten über Mängel an Gebäuden, deren Ursachen und die Verantwortlichkeit.

Ein reicher Erfahrungsschatz aus jahrzehntelanger akribischer Tätigkeit ist hier von entscheidender Bedeutung. Insbesondere verfügt Herr Rechtsanwalt Räth über umfangreiche technische Spezialkenntnisse.

Herr Rechtsanwalt Räth hat sich in über 40 Jahren im Bereich Immobilien- und Bauschadensrecht spezialisiert.

Werdegang

  • Studium: Würzburg & Berlin
  • 1. Staatsexamen Berlin
  • 2. Staatsexamen OLG Bamberg/Nürnberg
  • 1980 - 2016 Wagner & Räth
  • Seit 2016: Räth & Seibel Rechtsanwälte

Mandanten

  • Architekten
  • Bauherren
  • Bauunternehmer
  • Handwerksbetriebe
  • Privatpersonen

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Bauschadensrecht (Mängel an Gebäuden)
  • Straßenbauschäden
  • Werkvertragsrecht
  • Immobilienrecht/ Baurecht
  • Vergaberecht, Bauträgerrecht
Rechtsanwalt Moritz P. Seibel

Moritz P. Seibel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht und WEG

Herr Rechtsanwalt Seibel bearbeitet im Schwerpunkt zivilrechtliche Fälle.

Er studierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Dipl.-Jur. Univ.) und legte beide Staatsexamina ab.

Werdegang

  • Studium JMU Würzburg
  • 1. Staatsexamen Würzburg
  • 2. Staatsexamen OLG Bamberg/Nürnberg
  • 2006–2015: Rechtsanwalt bei Wagner & Räth
  • Seit 2016: Räth & Seibel Rechtsanwälte

Mandanten

  • Mieter
  • Vermieter
  • Wohneigentümergemeinschaften
  • Verwaltungen
  • Firmen
  • Privatpersonen

Kanzlei Räth & Seibel

Die Kanzlei Räth & Seibel wurde 2016 gegründet und führt die Tradition der bereits vor über 40 Jahren am gleichen Ort gegründeten Kanzlei Wagner & Räth weiter.

Mit einer ausgewiesenen Spezialisierung auf Baurecht und Immobilienrecht sowie einem breiten Spektrum weiterer Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung aus einer Hand.

Rechtsform & Zulassung

Die Kanzlei Räth & Seibel ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Rechtsanwälte Räth und Seibel sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Kontaktdaten

📍 Aarstraße 249, 65232 Taunusstein
📞 +49 6128 84061
📠 +49 6128 84063
kanzlei@RaethundSeibel.de

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00–12:00 & 14:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Freiheit der Advokatur

§ 1 Berufsordnung für Rechtsanwälte

(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.

(2) Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.

(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten.

Diese Grundsätze leiten unser tägliches Handeln. Als unabhängige Anwälte sehen wir es als unsere Pflicht, Ihre Interessen uneingeschränkt und ohne Einflussnahme Dritter zu vertreten.

Unsere Geschichte

Historie der Kanzlei

Vor 50 Jahren

Gründung Kanzlei Wagner & Räth

Gegründet von Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Wagner. Rechtsanwalt Räth trat wenige Jahre später ein.

2006

Eintritt Rechtsanwalt Seibel

Herr Rechtsanwalt Seibel war von 2006 bis 2015 als angestellter Rechtsanwalt tätig.

31.12.2015

Ende der Kanzlei Wagner & Räth

Nach über 30 erfolgreichen Jahren wurde die Kanzlei mit dem Ausscheiden der Kollegin Wagner beendet.

2016

Gründung Kanzlei Räth & Seibel

Am selben Standort in Taunusstein führen Räth & Seibel die bewährte Tradition fort.